Thema: (?) (271) Doppelabstempelungen auf Marken und Belegen
- Am: 31.12.2007 13:34:21 Gelesen: 236098# 9@  
In der Broschüre "Leistungen und Preise" der Deutschen Post steht:

"Postwertzeichen ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren (...) dürfen nicht dazu genutzt werden, um Sendungen freizumachen."

Die Tatsache, daß bei ebay ungestempelte Marken ohne Gummi angeboten werden, macht die Sache ja nicht legal, auch nicht die Händleranzeigen, die in großem Umfang "Frankaturware" anbieten oder suchen.

Hier gilt halt auch das elfte Gebot: Du darfst Dich nicht erwischen lassen!
 
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