Thema: Altdeutschland Sachsen: Die Streichung entfallener Farben im Michel Katalog
Altsax Am: 15.09.2020 09:34:35 Gelesen: 11961# 59@  
"Was optisch für jedermann erkennbar ist kann auch gesammelt, gehandelt und bewertet werden, alles andere ist "höhere Wissenschaft" und mag im Ergebins seine Berechtigung haben, gehört aber nicht eine eine "normale" Katalogisierung, sondern bestenfalls in einen Spezialkatalog."

Das sehe ich nicht anders. Leider existiert bei Mischfarben das Problem der fließenden Übergänge und bei einigen Pigmenten das Phänomen der nicht einheitlichen Farbwirkung. In beiden Fällen entsteht die Notwendigkeit der Grenzziehung. Das hat in einigen Fällen (u.a. bei Sachsens 18c) dazu geführt, daß "Zwischenfarben" eingeführt worden sind.

Die von Prüfern gewählte Lösung des Mischfarben-Problems besteht darin, Vergleichsreihen aufzubauen, die die unterschiedlichen Verhältnisse der 2 (darum geht es i.d.R.) Hauptfarbbestandteile abbilden. Ergibt sich in einer solchen Reihe ein "Sprung", stellt der eine "natürliche" Grenze dar. Fehlt er, muß diese Grenze willkürlich festgesetzt werden.

Um beim Beispiel der Sachsen Mi 19c und 19f zu bleiben:

Die verlinkte Exponatseite zeigt typische Exemplare der beiden katalogisierten Farben 19c (Grauwacke) und 19f (Reingrau), die jeder Laie als deutlich unterschiedlich in der Farbe wahrnimmt. Die 19c hat ein dunkles Grau mit deutlichem Blauanteil, die 19f ein helles Grau, dessen Blauanteil, soweit überhaupt vorhanden, mit bloßem Auge nicht erkennbar ist. Es existieren aber Exemplare dieser Farbgruppen in hellerem Grau mit geringerem Blauanteil als bei der typischen 19c. Es ging also immer um die Frage, wie dunkel eine graue Mi 19 sein darf und wie "sichtbar" ihr Blauanteil, um noch als 19f gelten zu können. Bei den von Herrn Pröschold und Herrn Rismondo attestierten 19f, die ich gesehen habe, benötigte man ein Mikroskop, um Blauanteile erkennen zu können. Möglicherweise war das das Grenzkriterium.

Ich habe das so ausführlich geschildert, um zu erläutern, warum in diesem Falle von "neuen Erkenntnissen, Forschungsergebnissen etc." nicht die Rede sein kann.

Gleichwohl muß man die getroffenen Entscheidung der Streichung hinnehmen. Es nützte auch nichts, die Arbeitsgemeinschaft zu mobilisieren. Wenn ein Prüfer sich aus irgendwelchen Gründen weigert, eine Marke als 19f einzustufen, ist diese Farbvariante für die Mehrzahl der Sammler uninteressant und eine Katalogisierung sinnlos.

Wenn der Eindruck entstanden sein sollte, ich würde für eine Rekatalogisierung kämpfen, ist der falsch. Mir ging es lediglich darum, die Hintergründe zu erläutern und die Mär von den "neuen Erkenntnissen" abzuräumen. Es ist unrealistisch zu erwarten, daß diese Entscheidung korrigiert wird, solange der Sachbearbeiter bei Michel derselbe ist.
 
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