Thema: (?) (271) Doppelabstempelungen auf Marken und Belegen
epem7081 Am: 16.09.2020 09:27:04 Gelesen: 82709# 223@  
Hallo Freunde des "Dopplereffekts",

hier möchte ich wieder einen Beleg vorstellen, bei dem der Absender, das Amtsgericht Rheine, die Notwendigkeit für eine doppelte Stempelung zwecks portogerechter Frankierung gesehen und entsprechend gehandelt hat.




Zunächst mit dem einfachen Briefporto für > 20 g mit 80 Pfg. durch AFS am 09.10.1989 freigemacht, brachte der Inhalt doch wohl etwas mehr Gewicht auf die Waage. Rückseitig wurde deshalb mit dem gleichen AFS weitere 50 Pfg. aufgebracht. Ein dezenter Pfeil auf der Vorderseite macht auf die Portoerhöhung aufmerksam. Damit ist der Brief bis 50 g portogerecht auf die Reise geschickt worden.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
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