Thema: USA Belege
Roland Daebel Am: 21.09.2020 21:36:35 Gelesen: 44684# 48@  
@ Regis [#46]

Weltpostverein und Rückschein

Weltpostvertrag vom 9. Oktober 1974, Bern, Zitat aus Artikel 5

An Rekommandationsgebühr, sowie an Rückscheingebühr dürfen höhere Sätze nicht erhoben werden, als im inneren Verkehr des Ursprungslandes hierfür festgesetzt sind.

Das nchfolgende Zitat stammt aus dem "Weltpostvereinsvertrag" (beachte: nicht "Weltpostvertrag"), Artikel 6, beschlossen am 1. Juni 1878 in Paris, Bekanntmachung am 31. März 1879.

Der Absender einer Einschreibsendung kann, gegen eine im voraus zu entrichtende Gebühr von höchstens 25 Centimen, einen Rückschein erhalten.

Für die U.S.A. wurde jeweils unterschrieben.

Frühere Verhältnisse (vor UPU) im zwischenstaatlichen Postverkehr wurden durch bilaterale oder multilaterale Verträge der betrffenden Staaten geregelt.

Liebe Forum-Teilnehmer, Ihr könnt durchaus auch selbst mal googeln, wenn Ihr auf Anhieb nicht genau Bescheid wisst. Wenn man dabei Erfolg hat, kann das auch zum Ausstoss von Glückshormonen führen. Über die alten Postverträge findet man in Wikipdia und Wikisource schon eine ganz schöne Menge.

Viel Spaß noch bei der Suche nach weiteren Belegen
Roland
 
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