Thema: (?) (38/40/42) Besondere Stempel auf Paketkarten
Roland Daebel Am: 26.09.2020 23:37:14 Gelesen: 16902# 42@  
Warnhinweis auf Strafgesetzbuch in Sachsen 1928 und 1929

Es sind zwei Paketkarten aus Dänemark nach Plauen (Mai/Juni 1928) und nach Aue (Februar 1929) abgebildet. Die Belege stammen aus einem größeren Paketkarten-Konvolut aus dem gleichen Zeitraum mit der Destination Dänemark - Sachsen. Beide Belege tragen einen Stempel bzw, einen aufgeklebten Zettel mit dem Hinweis:

Das Ablösen von Marken ist strafbar / §§ 133 und 246 St.G.B..

Beide Paragrafen sind auch im jetzigen Strafgesetzbuch enthalten: § 133 betrifft den Strafbestand des Verwahrungsbruchs, § 246 den der Unterschlagung.

Die Paketkarte nach Aue trägt über der Briefmarke den (postamtlichen?) Vermerk "Eine Marke, Name, Datum (6.9.)". Das alles zusammen ist ziemlich eindeutig und eindringlich. Man könnte meinen, die Postler haben damals gute Geschäfte mit Sammlern gemacht.



Weiß jemand, ob diese Hinweise auch woanders im Deutschen Reich angebracht wurden? Kennt jemand den Verwendungszeitraum dieser Hinweise?

Weiterhin viel Spaß
Roland
 
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