Thema: (?) (6) Altdeutschland Thurn und Taxis Postscheine
sentawau Am: 02.10.2020 16:34:35 Gelesen: 1962# 3@  
@ Magdeburger [#2]

Deine Frage, was herrschaftliche Sendungen eigentlich sind, habe ich mir auch gestellt. Anfangs glaubte ich, es seien Sendungen von Standesherren, deren es im Großherzogtum Hessen reichlich gab (Solms, Erbach, Riedesel, Isenburg u. a.). Obwohl mediatisiert, waren sie ja auf dem Wiener Kongress standesrechtlich den regierenden Häusern gleich gestellt. Dann habe ich aber den bis 1867 geltenden Lehensvertrag mit Taxis von 1807 genau durchgelesen und darin nichts von Standesherren gefunden, wohl aber in § 13 eine genaue Auflistung aller zur Nutzung des Portofreitums Berechtigten. Das Wort „herrschaftlich“ kommt im Lehnsvertrag gelegentlich vor, meint aber immer „großherzoglich“.

Vielleicht betrifft der Franko-Vermerk Sendungen ins Ausland, wo ja das Freitum nicht galt.

In anderen Staaten benutzte die Taxispost für portofreie Sendungen normale Postscheine. So im Doppel-Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha 1855:

Friedrichsroda ist ein Städtchen sw von Gotha am Fuße des Inselsberges. Etwas außerhalb liegt Schloss Reinhardsbrunn, das den Herzögen von Gotha als Sommerresidenz diente. So war die Postexpedition Friedrichsrolda zeitweise quasi ein Hofpostamt. Die an die herzogliche Privatkasse zu Coburg – die zweite Residenz, gelegen im Guldengebiet – gerichtete Geldsendung (in Talern) war portofrei, doch wurde die Scheingebühr erhoben. Sie war ja kein Porto!

Eine vergleichende Betrachtung der Postscheine von Thurn & Taxis wirft viele Fragen auf. Ich werde weiter darüber berichten.

Für heute grüßt
Sentawau.
 
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