Thema: Anträge zur HV des LV Südwest am 7.11.2020 in Gammertingen-Trochtelfingen
Richard Am: 07.10.2020 09:48:37 Gelesen: 3374# 1@  
Anträge des BSC Villingen zum Landesverbandstag Südwest am 07. November 2020 in Gammertingen-Trochtelfingen

(1) Antrag "Corona-Hilfe"

Der Briefmarken-Sammlerclub Villingen/Schwarzwald e.V. (Verein 09/099) beantragt, der LV-Tag 2020 in Gammertingen-Trochtelfingen möge beschließen, den Landesverbandsbeitrag für die Jahre 2021-2024 auf EUR 5,50 festzusetzen.

Zur Begründung:

Das Jahr 2020 brachte für die Vereine des LV Südwest vielfältige Herausforderungen mit sich. Durch die Corona-Pandemie kam das Vereinsleben in kurzer Zeit nahezu vollständig zum Erliegen. Viele Veranstaltungen mussten entweder auf unbestimmte Zeit verschoben oder komplett abgesagt werden. Das brachte und bringt auch finanzielle Belastungen für die Vereine mit sich. Hier kann der Landesverband mit seiner starken Finanzkraft einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die ihm angeschlossenen Vereine während der nach wie vor andauernden Corona-Pandemie zu sichern und zu stärken.

Nachfolgende Grafik zeigt die Vermögensentwicklung des LV Südwest in den Jahren 2006-2019. Der Landesverband ist aufgrund der hervorragenden finanziellen Situation, die sicherlich auch der guten Arbeit des Landesschatzmeisters in der Vergangenheit zu verdanken ist, in der Lage, eine Beitragssenkung in dieser Größenordnung zu verkraften.



Der zukünftige Beitrag in Höhe von EUR 5,50 entspricht in seiner Höhe dem des Jahres 2016. Der LV Südwest verzichtet durch die Beitragssenkung auf Einnahmen in Höhe von ca. EUR 12.500,-- jährlich.

Leistungskürzungen von Seiten des Landesverbandes zur Gegenfinanzierung sind nicht vorzunehmen.

Wofür die Vereine die ersparten Beiträge verwenden, regelt jeder Verein in eigener Verantwortung.

(2) Antrag "Beitragsfreie Mehrfachmitgliedschaften"

Der Briefmarken-Sammlerclub Villingen/Schwarzwald e.V. (Verein 09/099) beantragt, der LV-Tag 2020 in Gammertingen-Trochtelfingen möge beschließen, dass der Landesverband Südwest die Regelung des Bundes Deutscher Philatelistrn e.V. zur Beitragsfreiheit von Mehrfachmitgliedschaften ab 01.01.2021 für den LV-Beitrag übernimmt.

Zur Begründung:

Auf der Hauptversammlung des BDPh am 28. September 2019 in Bensheim wurde in der Beitragsordnung des Bundes folgende Regelung zur Beitragserhebung bei Mehrfachmitgliedschaften getroffen:

Beitragsordnung des BDPh



Nr. 5 e. Bei Personen, die Mitglied in mehreren Vereinen sind, die einem Mitgliedsverband

des BDPh angehören, wird der von den Mitgliedsverbänden an den BDPh abzuführende Beitragsanteil auf Wunsch des Mitgliedes nur einmal erhoben. In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein und Verband der Jahresbeitrag abzuführen ist. Der Wunsch ist an die Bundesgeschäftsstelle zu richten. Einzel- und Familienmitglieder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.



Diese Regelung ist sinngemäß für den Landesverband Südwest zu übernehmen.

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"Beitragsordnung des LV Südwest"



Bei Personen, die Mitglied in mehreren Vereinen sind, die dem Landesverband Südwest angehören,

wird der von den Mitgliedsvereinen an den LV Südwest abzuführende Beitrag

auf Wunsch des Mitgliedes nur einmal erhoben.

In diesem Fall bestimmt das Mitglied, über welchen Verein der Jahresbeitrag abzuführen ist. Der Wunsch ist an den Landesschatzmeister zu richten.

Familienmitglieder sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

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Jürgen Häsler, 1. Vorsitzender
Briefmarken-Sammlerclub Villingen/Schwarzwald e.V.
 
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