Thema: Moderne Privatpost in Deutschland
Stefan Am: 09.10.2020 20:21:07 Gelesen: 754751# 1316@  
@ EdgarR [#1314]

PZU = Post ZUsatzleistung ? Worunter Einschreiben, egal ob Einwurf- oder dokumentiert, gemeint sind.

Als Nachtrag zum vorherigen Beitrag: ich gehe auch nicht davon aus, dass das Kürzel "PZU" für "Postzustellungsurkunde" steht. Du lieferst eine alternative Lösung des Kürzels.

Allerdings wirfst du auch eine interessante Fragestellung auf; wie werden vom Zusteller ausgefüllte Postzustellungsurkunden an den Absender (Auftraggeber des Postzustellungsauftrages, z.B. Gerichte und Gerichtsvollzieher) zurückgeführt? Wie machen dies die Postmitbewerber und wie die Deutsche Post AG selbst?

Sicherlich ist nachvollziehbar, dass zumindest bei den (meisten) Postmitbewerbern eine Rückführung der ausgefüllten PZU vom jeweiligen Zustelldepot an das Briefzentrum des Mitbewerbers erfolgt. Entweder im Depot oder (vermutlich eher) im Briefzentrum erfolgt eine (stichprobenartige) Überprüfung der PZU auf Vollständigkeit (Bsp. Datum und Unterschrift des Zustellers, Art der Niederlegung des PZA - vor Gericht bei Problemfällen relevant, daher die eidesstattliche Versicherung des Zustellers über die Art der Niederlegung der Sendung). Im Briefzentrum sollte auch die Sortierung nach Absender erfolgen.

Nun stellt sich allerdings die eingangs aufgekommene Frage: wie geht es weiter? Aus Sicht der Kosten erscheint es nicht sinnvoll, den Brief für die PZU-Rückführung an den Absender auf die Kostenstelle des Absenders zu buchen. Also muss insbesondere bei computergestützten Sendungserfassungs- und Abrechnungsverfahren (z.B. die Software CodX) eine andere (interne) Kostenstelle her. Alternativ wäre es denkbar, dass die Versandumschläge inkl. PZU in die Handsortierung gegeben werden um keine weiteren Frankierkosten zu verursachen. Weiterhin würde sich die Frage stellen, ob die Rückführung als Sendung mit Zusatzleistung (Bsp. Einschreiben) oder als normaler Brief erfolgt.

Alternativ wäre auch denkbar, die Versandumschläge den jeweiligen Fahrern der Abhollogistik mitzugeben, welche die Sendungen bei den Absendern (Poststellen) abholen. Allerdings ist es nicht immer so einfach, gegen den (Brief-)Strom zu schwimmen (d.h. unzustellbare Sendungen oder PZU oder Nachweise für Sendungen mit Zusatzleistungen an den Absender zurückzuführen).

Wer weiß mehr? :-)

Gruß
Pete
 
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