Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
drmoeller_neuss Am: 05.02.2010 19:36:25 Gelesen: 27582# 28@  
@ Richard [#26]
@ heide1 [#27]

Ich hatte in meinem Beitrag den Rechtsweg nur als Option gesehen. Ich kenne auch nicht die Details des Kaufvertrages (war wirklich versicherter Versand vereinbart worden, oder ist der Käufer nur stillschweigend davon ausgegangen?).

Die nächste Frage ist, ob der Verkäufer unter der angegebenen Adresse existiert. Ich würde zunächst per Einschreiben-Rückschein den Verkäufer eine Frist zur Lieferung bzw. zur Rückerstattung des Kaufpreises (im Falle eines Postverlustes) setzen und bei Verstreichen der Frist mit einem Anwalt drohen. Per Email ist es schwierig, den Zugang dieser Aufforderung zu beweisen, daher der "klassische" Brief.

Nun ist Österreich kein Dritte-Welt-Land, es gibt dort eine funktionierende Rechtssprechung, und in diesem Fall auch keine Sprachprobleme. Dank Internet lassen sich die anfallenden Kosten recherchieren bzw. durch einen kurzen Telefonanruf klären. Das geht auch aus Frankreich. Bis dahin fallen noch keine weiteren Kosten an.

(auf die schnelle im Internet gefunden, z.B.: http://www.inkassoservices.eu/24.html mit Anwaltsadresse aus Bregenz). Vergleichbar mit Deutschland sieht Österreich ein automatisiertes Mahnverfahren zum Eintreiben (unstrittiger) Forderungen vor (http://de.wikipedia.org/wiki/Obligatorisches_Mahnverfahren). Die Kosten halten sich im überschaubaren Rahmen.

Wie gesagt, würde ich persönlich 300,-- EUR nicht einfach so abschreiben, wenn der Anspruch eindeutig ist (davon bin ich hier ausgegangen). Für einen zweistelligen Euro-Betrag würde ich wahrscheinlich auch nichts machen, es sei denn, ich bin ohnehin in Österreich in Urlaub (trotz allem Ärger ist Österreich ein schönes Stück Europa), und der Fall ist eindeutig.

Europa ist kein rechtsfreier Raum, und ich kenne viele kompliziertere Fälle, wo Deutsche im Ausland zu ihrem Recht gekommen sind. Vielleicht hat sich der Verkäufer einfach gedacht, der sitzt in Frankreich, kann kein Deutsch und wird schon nichts machen.

Ich hatte auch einen Konflikt mit einem Händler aus Österreich mit knappem Hinweis auf die Rechtslage lösen können. Hier ging es zwar "nur" um die Höhe der Versandkosten, und einen Betrag von 10 EUR, aber die richtigen Worte können manchmal auch Wunder bewirken.
 
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