Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
heide1 Am: 05.02.2010 20:07:19 Gelesen: 27572# 29@  
@ drmoeller_neuss [#28]

Moin,

stimme Dir zu, im Prinzip ist es ja so.

Per Email ist es schwierig, den Zugang dieser Aufforderung zu beweisen, daher der "klassische" Brief

Inzwischen gibt es Einschreiben-Emails, zum Beispiel bei Web.de - wenn Du im Club bist. Habs schon paarmal gemacht. Muss man nicht anzunehmen, wie bei der Post, muss man auch nicht annehmen.

Gruß Jürgen
 
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