Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
drmoeller_neuss Am: 05.02.2010 20:39:01 Gelesen: 27554# 30@  
@ heide1 [#29]

Erkennt ein (deutsches) Gericht Einschreiben-Emails an? Du kannst an einen Richter geraten, der mit dem Internet auf Kriegsfuss steht. Eine unterschriebene Rückscheinkarte wird dagegen immer als Beweis anerkannt - ist ja schliesslich seit über 100 Jahren so. :-)

Das andere Problem ist, daß der Zahlungsbefehl der beklagten Partei förmlich zugestellt werden muss, d.h. an eine existierende Postadresse. Der Briefträger muß für die Rechtsfolgen einer falschen Zustellung geradestehen, deswegen sind Briefträger bei solchen Briefen sehr pingelig. Wir hatten z.B. einen netten Miteigentümer, der sein Hausgeld immer per Gerichtsvollzieher bezahlt hat (inzwischen hat er seine Wohnung nicht mehr). Einer unser Verwalter hatte einen Buchstabendreher im Namen eingebaut, normalerweise stört das keinen Briefträger, aber in diesem Fall kam der Mahnbescheid natürlich als unzustellbar an das Gericht zurück.

Wenn die Rückscheinkarte zurückkommt, kann man davon ausgehen, dass die Adresse so richtig ist. Dann sind die Kosten für das weitere Verfahren nicht gleich in den Wind geschossen.
 
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