Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
Stefan Am: 05.02.2010 22:37:47 Gelesen: 27523# 31@  
@ drmoeller_neuss [#30]

Erkennt ein (deutsches) Gericht Einschreiben-Emails an?

Die gesetzlichen Grundlagen zur rechtsverbindlichen Anerkennung von "e-mail"-ähnlichen Nachrichten werden bzw. wurden gerade geschaffen und werden nach und nach den klassischen Brief (Bsp. Behördenpost an Empfänger wie Privathaushalte und umgekehrt) ablösen. Briefdienste beobachten diese Entwicklung genau, da sich diese Thematik wahrscheinlich in wenigen Jahren als große Konkurrenz zum Bereich Brief etablieren wird.

Dies ist auch der Anlass, weswegen die Deutsche Post als Bsp. die DE-Mail so stark forciert und dieses Jahr für alle nutzbar auf den Markt bringen will. Vorher war die DPAG an einem vergleichbaren Projekt in Zusammenarbeit mit der Telekom und der Bundesregierung beteiligt, ist dann aber im letzten Jahr ausgestiegen. Dadurch entstehen 2 große Konkurrenten in diesem Bereich.

Vergleichsweise kleinere Anbieter wie web.de mischen in dieser Angelegenheit auch mit.

Das andere Problem ist, daß der Zahlungsbefehl der beklagten Partei förmlich zugestellt werden muss, d.h. an eine existierende Postadresse. Der Briefträger muß für die Rechtsfolgen einer falschen Zustellung geradestehen, deswegen sind Briefträger bei solchen Briefen sehr pingelig.

Deswegen heißt der gelbe Schein zum gelben Briefumschlag auch Postzustellungs urkunde, der vom Briefträger (egal von welchem Briefdienst zugestellt), wahrheitsgemäß und eidesstattlich ausgefüllt werden muss *g*

Gruß
Pete
 
Quelle: www.philaseiten.de
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