Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
petzlaff Am: 07.02.2010 09:19:42 Gelesen: 27399# 32@  
Nach gültigem deutschen Recht ist der Inhalt einer eMail dem eines Briefes gleich gestellt.

Alle steuerrechtlich relevanten eMails (und dazu zählen Rechnungen / Rechnungsbestätigungen, egal ob die Forderung privat oder gewerblich veranlasst ist) müssen wie jede andere derartige Korrespondenz zur ggfs. erforderlichen Erbringung von Nachweisen vom Absender inkl. der Sende- und Empfangsbestätigung revisionssicher (das heißt unveränderbar) archiviert werden (i.A. für 10 Jahre). Dieser Nachweispflicht unterliegen nicht nur Unternehmen sondern auch Privatpersonen. Ein Ausdruck der eMail plus (wichtig) der Metadaten (Datum der Absendung / Übermittlungsbestätigung / Empfangsbestätigung) genügt der Nachweispflicht. Die geforderten Daten lassen sich in jedem ordentlichen eMail-Programm als Option einstellen und zum Ausdruck anfordern.

Das traditionelle "Einschreiben" hat seit vielen Jahren bereits keine juristische Relevanz mehr, da es nur die Absendung, aber nicht die Zustellung dokumentiert. Wer auf Nummer sicher gehen will muss die Versandform "Rückschein" wählen, wobei hier auch nur der Empfang, aber nicht die Kenntnisnahme des Inhalts dokumentiert wird. Das ist insbesondere bei an kriminelle Abzockerfirmen gerichtete Korrespondenz problematisch, da sie mit dem Rückschein automatisch vertrauliche Informationen wie z.B. die Anschrift des Absenders erhalten. eMail mit Empfangs- und Lesebestätigung ist juristisch (sofern entsprechend archiviert) wesentlich sicherer.

LG, Stefan
 
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