Thema: Anträge zur HV des LV Südwest am 7.11.2020 in Gammertingen-Trochtelfingen
Jürgen Häsler Am: 17.10.2020 15:25:33 Gelesen: 3118# 5@  
@ saeckingen [#2]

Hallo Harald,

ich freue mich, dass unsere Anträge auf Deine Zustimmung treffen. Momentan bekomme ich von verschiedener Seite positive Resonanz. Ob sich das auch auf das Abstimmungsergebnis auswirkt, wird man sehen.

Zum Hintergrund der beiden Anträge:

(1) Antrag "Corona-Hilfe"

Mit Wirkung zum 01.01.2017 wurden die Verbandsbeiträge für Ortsvereinsmitglieder im LV Südwest um insgesamt EUR 5,50 erhöht. Beim BDPh von EUR 12,-- auf EUR 15,-- (beschlossen auf dem 114. Philatelistentag am
05. September 2015 in Gotha) und beim LV Südwest von EUR 5,50 auf EUR 8,-- (beschlossen auf dem 60. LV-Tag am 30. April 2016 in Freiburg)

Der BSC Villingen e.V. hat auf seiner Mitgliederversammlung am 20.09.20 eine Beitragserhöhung um 20 %
(von EUR 25,-- auf EUR 30,--) ab 2021 beschlossen.

Mit 4 Jahren Verzögerung geben wir damit von den insgesamt EUR 5,50 Erhöhung EUR 5,00 (also ca. 91 %) an unsere Mitglieder weiter. Den Restbetrag von 0,50 EUR (ca. 9 %) wird unser Verein auch in Zukunft weiter aus seinen Rücklagen finanzieren.

Natürlich habe ich meinen Vereinsmitgliedern erklärt, dass unsere eigene Beitragserhöhung notwendig ist, um die erhöhten Verbandsbeiträge zu finanzieren. Allerdings habe ich enorme Schwierigkeiten, meinen Vereinsmitgliedern zu erklären, warum der LV Südwest die Beiträge erhöht, während beim LV Südwest gleichzeitig immer mehr Vermögen angehäuft wird.
 
Aktuell beträgt die Mitgliederzahl im LV 4966. Sie ist in den letzten 14 Jahren (annualisiert) durchschnittlich um ca. 5,1 % jährlich gesunken, während das Vermögen insgesamt um fast 50 % angestiegen ist.

Zum 31.12.2020 könnte das Verbandsvermögen sogar die Grenze von einer halben Million Euro übersteigen und das rechnerische Verbandsvermögen je Mitglied dreistellig werden.

Nun könnte man argumentieren, das alles sei doch wunderbar.

Schließlich ist Geld da für dringend Notwendiges:

Eine Digitalisierungsoffensive und den Ausbau und die Stärkung der Jugendarbeit. Beides kostet viel Geld.

Nur kann ich im Moment beim LV Südwest keine Strategien und Konzepte erkennen, wie beides umgesetzt werden soll.

(2) Antrag "Beitragsfreie Mehrfachmitgliedschaften"

Ich halte den zweiten Vorschlag - dem Beispiel des BDPh zu folgen und Zweitmitgliedschaften beitragsfrei zu stellen - für eine absolute Selbstverständlichkeit!

Diese Übernahme durch den LV ist keineswegs eine Selbstverständlichkeit. Schon die Einführung der Beitragsfreiheit für Mehrfachmitgliedschaften beim BDPh war kein "Spaziergang". Nicht wegen der finanziellen Auswirkungen durch die zu erwartenden Beitragsausfälle - die sind eher gering. Sondern wegen der Tatsache, dass die Mitgliederverwaltung und das Beitragsinkasso des Bundesbeitrages durch die Landesverbände erfolgt.

Dort fürchtete man ein "Abrechnungschaos" und der eine oder andere "drohte" schon mal präventiv mit Rücktritt, wenn diese Neuregelung beschlossen würde.

Da der BDPh im nächsten Jahr vom veralteten Mitgliederverwaltungsprogramm DIVA auf eine neue Software (SEWOBE) umstellt, sollte die Abrechnung beitragsfreier Mehrfachmitgliedschaften zukünftig problemlos möglich sein.
Die SEWOBE AG entwickelt modulare, cloudbasierte Online-Verwaltungssoftware, insbesondere für Verbände und (große) Vereine.

Einer Übernahme der Regelung des BDPh durch den LV steht also nun nichts mehr im Wege. Allerdings kann das der LV-Vorstand nicht im Alleingang beschließen.

Es bedarf hierzu eines Beschlusses des LV-Tages.

§ 6 Nr. 1 Satz 2 der LV-Satzung lautet:
Die Höhe sowie das Verfahren der Beitragszahlung legt der LV-Tag fest.



@ Richard [#3]

Gehofft werden kann nur, wenn sich mangels Zinseinnahmen die Jahreserträge bei Null einpegeln, nicht auf hochriskante Börsengeschäfte ausgewichen wird.

Hallo Richard,

da kannst Du unbesorgt sein. Es besteht Konsens zwischen Schatzmeister, Kassenprüfern (und nach meiner Kenntnis) auch den übrigen Vorstandsmitgliedern, keine riskanten Börsengeschäfte zu tätigen.

Zwar gebe ich selbst mein Amt als Kassenprüfer nach dem LV-Tag auf, weil ich letzten Samstag zum neuen Regionalvertreter Südbadens und damit auch in den erweiterten Vorstand gewählt wurde.
Trotzdem bin ich der festen Überzeugung, dass an diesem Konsens auch in Zukunft nicht gerüttelt wird.

Meine weitere Tätigkeit als Kassenprüfer verbietet die LV-Satzung zu Recht, denn hier könnten Interessenskonflikte auftreten.

LV-Satzung:

§ 11 Kassenprüfer
1. Die Prüfung des Jahresabschlusses wird jährlich von 2 Kassenprüfern durchgeführt. Sie werden vom LV-Tag
auf 4 Jahre gewählt und dürfen nicht dem LV-Vorstand angehören.

Mit "LV-Vorstand" ist der "Gesamtvorstand" gemeint, nicht der "geschäftsführende Vorstand".

Sollte der LV-Tag am 07. November 2020 coronabedingt ausfallen und deshalb kein neuer Kassenprüfer gewählt werden können, werde ich satzungsgemäß beim geschäftsführenden LV-Vorstand meinen Rücktritt als Kassenprüfer einreichen müssen. Mein Amt übernimmt dann einer der Ersatzkassenprüfer kommissarisch.

Jürgen Häsler
 
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