Thema: Recht: Sendungsverlust, wer haftet ?
1936manfred Am: 08.02.2010 17:10:07 Gelesen: 27264# 34@  
Verloren gegangene Sendungen im Ausland.

Vor vielen Jahren gab es "den Fall": Ein Privatmensch auf Gran Canaria bestellte bei div. Händlern in Deutschland und Österreich/Schweiz Marken und Auswahlen. Die ersten Lieferungen wurden korrekt abgerechnet und bezahlt und damit ein Vertrauensverhältnis geschaffen. Folgende -höherwertige- Sendungen "verschwanden".

Anfrage beim dt. Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria: Empfänger sei dort unbekannt.

Ich habe mich dann hier sachkundig gemacht, und erfahren, dass der Mann einschlägig bekannt sei, da aber "armer Arbeitsloser" nichts bei ihm zu holen sei.

Eine Strafanzeige wegen Unterschlagung oder Betrug müssse ich hier bei der Guardia Civil stellen (ist schon lange her). Da ich nicht selber Geschädigter sei, müsse ich mir entsprechende Vollmachten beschaffen, damit ich dann hier über einen hiesigen Anwalt agieren könne. Einen z.B. in Deutschland erlangter Pfändungsbeschluss müsse erst über die "Gerichtsleiter" hinauf und hinunter laufen, schliesslich ggfls über Interpol zugestellt und dann hier vollstreckt werden, ein Prozess, der sich über mindestens drei Jahre hinziehe.

Die Geschädigten haben anbetracht der aufzuwendenden Kosten (ca. 300 Mark pro Nase) und des angefallenen Schadens (auch ca. 300 Mark pro Nase) auf weitere Massnahmen verzichtet!

Was sich heute geändert hat? Durch die EU gibt es neue Formulare und sind die Gerichtswege vereinfacht worden.

Mein Vorschlag -auch für ebay- auch paypal-Entschädigungen sollen nicht so problemlose abgewickelt werden, nur Beträge "riskieren", die man verschmerzen kann!

1936manfred
 
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