Thema: (?) (284) Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten
HWS-NRW Am: 05.11.2020 17:38:54 Gelesen: 101309# 165@  
Hallo,

damit es nicht zu "einseitig" wird, heute ein neuer Ausweis, diesmal aus Österreich.

Die Inhaberin zog beruflich von Bad Ischl bzw. Gmunden nach Frankfurt(Main, um dort in einem Hotelbetrieb zu arbeiten.



Dazu beantragte sie mehrfach eine Aufenthaltserlaubnis, für die sie anfänglich die Gebühr von 3 DM entrichtete, ausgewiesen jeweils mit einem Wert des "Herrn Freiherrn vom Stein", die Gültigkeit galt jeweils immer ein Jahr.



1958 wurde die Gebühr auf 3,80 DM angehoben, jetzt galt die Erlaubnis für zwei Jahre, ab 1963 sogar drei Jahre. Letztmalig im Oktober 1970 wurde die Erlaubnis dann dauerhaft ausgestellt, die Dame hatte inzwischen auch ihren früheren
Verlobten geheiratet und durfte sich jetzt "Hotelier" nennen.

mit Sammlergruß
Werer
 
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