Thema: (?) (150/162/166) Ebay: Fälschungen
Lars Boettger Am: 13.11.2020 16:00:10 Gelesen: 50769# 104@  
Aufgrund einer rezenten Diskussion mit dem Anbieter der unten abgebildeten Marke, möchte ich noch einmal die Regeln für das Einstellen von Fälschungen bei Ebay ins Gedächtnis rufen:

- Die Fälschung muss auf der Vorder- oder Rückseite eindeutig als Fälschung gekennzeichnet sein und die Kennzeichnung muss abgebildet sein (z.B. Prüfung durch einen BPP-Kollegen)
- Verkauf von Fälschungen ist nur in Deutschland erlaubt, wer sie weltweit anbietet, verstößt schon gegen den Ebay-Verhaltenskodex [1]
- Verkauf von Fälschungen ist nur über die Kategorie "Reproduktion" erlaubt
- Wer "ohne Gewähr" anbietet oder sich damit rausredet, dass es eine "Privatauktion" ist und von daher keine Gewährleistung gewährt werden kann, hat von vorne herein verloren. Wenn das Angebot nur im geringsten nach Fälschung aussieht, dann wird das Angebot an das Ebay-Sicherheitsteam gemeldet.

Ich finde es immer amüsant, wenn mit mir über die Ebay-Regularien diskutiert wird. Wenn man mich ärgern will, dann macht man genau das. Solche Diskussionen führen in der Regel dazu, dass ich mir die anderen Lose eines Anbieters genauer ansehe. Meistens finde ich dann weitere Angebote, die an Ebay gemeldet werden.

Beste Grüße!

Lars

[1] https://pages.ebay.de/briefmarkenratgeber/kodex/index.html


 
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