Hallo,
zwei Verwaltungswertbriefe habe ich noch.
Der erste Brief ist fällt mit 29g in die 2. Gewichtsstufe. Demzufolge ist der Brief mit 100 Pfg. freigemacht. Davon 40 Pfg. Porto für einen Fernbrief bis 250 g und 60 Pfg. Gebühr für die Verwaltungswertpost.
Und dann noch ein Verwaltungswertbrief mit Zusatzleistung Eilzustellung. Das Porto setzte sich aus 20 Pfg. für den Fernbrief bis 20 g, 60 Pfg. für die Verwaltungswertpost und 60 Pfg. Eilzuschlag.
Gruß
Hubert