Thema: Katalogpreise: Einfluss auf Rechnungen für BPP Atteste und Befunde
ligneN Am: 19.11.2020 16:31:26 Gelesen: 4203# 10@  
@ Francysk Skaryna [#8]

Ich konnte ebenfalls schon mithören, daß Prüfkunden empört KB oder Befunde zurückwiesen, sondern gefälligst auf Attesten (für Ihre dollen Stücke) bestanden.

Nun setzen wir mal den Fall, dass die Marke unsigniert ist. Der Prüfkunde bezahlt das Attest, um damit eine Signierung zu vermeiden. Ist das dann auch die Arroganz ( Man sei ja schließlich nicht irgendwer), von der Du schreibst?

-- "Arroganz" ist Deine Formulierung. Wenn auch ein Befund genügen würde, triff es m. E. besser "Statusdenken".

Wenn die Marke so kleinwertig ist, daß eine Signatur ausreichen würde, man aber keine Signatur will: dafür ist der Kurzbefund da. Muß man eben angeben.

Übrigens werden sowieso Kurzbefunde die Menge für Marken erstellt, die oft weit unter der unverbindlichen 150.- Grenze der BPP-Prüfordnung liegen: für **/*, die gar nicht mehr signiert werden dürfen.

Kurzbefunde gibt es auch für seltenere Stempel auf Kleinwerten oder wenn der Prüfkunde einfach etwas schhriftliches haben möchte, Erläuterungen oder Definition einer Fälschung. Ein weites Feld.
 
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