Thema: (?) (54) Altdeutschland: Packkammerstempel
Magdeburger Am: 22.02.2010 08:40:54 Gelesen: 64575# 21@  
Hallo Zusammen,

ich möchte nochmals etwas allgemeines zu Paketbegleitbriefen schreiben.
Letztes Wochenende hatte ich eine kleine Mail - Diskussion mit einem Verkäufer bei Ebay. Angeboten ist ein solcher Brief wurden mit der Aussage, dass der Ortsstempel vom Bestimmungsort widerrechtlich vorderseitig abgeschlagen wurden sei.

Diese Aussage ist komplett falsch.

In meinem ersten Posting (hier #4) habe ich dazu schon einmal etwas geschrieben, gebe mal hier den kompletten Inhalt zum Circular wieder:

No. 14. 1831 Stempelung der Paquet-Adressen bei Abholung der Paquete.
General-Circulare an sämmtlich Post-Anstalten.
18) Um zu verhüten, daß die bereits an die Empfänger ausgelieferten Paquete den Post-Ansalten nicht nach einiger Zeit zum zweitenmal, auf Grund der in den Händen der Adressaten verbleibenden Adresse, abgefordert werden können, ist schon früher bei einzelnen Post-Anstalten die Anordnung getroffen worden, daß die Paquet-Adresse bei der Präsentation auf der Siegelseite mit dem Auslieferungs-Stempel des Tages, an welchem die Abholung geschieht, bedruckt werden.
Dieses Verfahren, welches zugleich den Vortheil gewährt, daß die Adresse ergiebt, wie lange die Paquete gelagert haben, soll jetzt bei allen denjenigen Postanstalten eingeführt werden, wo nicht schon besondere Stempel, bei der Abstempelung der Adressen bei Abholung der Paquete, in Gebrauch sind, oder wo die Paquete nicht ausgetragen werden, und die Adessanten über den Empfang in eigenen Büchern quittieren müssen.

Berlin, den 09.Juni 1831 Der Gerneral-Postmeister Nagel

Die Vorgehensweise der Abstempelung auf der Rückseite des Paketbegleitbriefes setzte sich so jedoch nicht durch, so dass ein Jahr später folgendes erlassen wurde:

Die Bedruckung des Begleitbriefes mit dem dazu bestimmten Stempel der Post-Anstalt vertritt den Beweis der geschehenen Aushändigung. Zur Bedruckung des Begleitbriefes wird der Aufgabestempel der Postanstalt verwendet, in so fern nicht etwas der Umfang des Geschäftes die Lieferung und Anwendung eines besonderen Paket-Ausgabestempels rechtfertigt, dessen Beschaffung der Ober-Post-Direction überlassen bleibt. Die Abstempelung erfolgt auf der Vorderseite des Begleitsbriefes.

Hierin wird deutlich geschrieben, dass auch den normale Ortsstempel zu Anwendung kommen darf, also kein "Muss" zu Anschaffung spezieller Packkammerstempel vorgeschrieben war.

Abschliessend die Vorgehensweise bei der Paket-Versendung, bezogen auf Preussen (in anderen AD-Staaten wird es ähnlich, bis auf dem letzten Punkt gewesen sein):

- Zu Paketen musste ein Paketbegeitbrief mitgesendet werden
- Am Bestimmungsort wurde der Begleitbrief zugestellt - eine Selbstabholung war (fast) nicht möglich - meist siegelseitiger Briefausgabestempel
- Empfänger, oder eine von ihm bestimmte und dazu berechtigte Person, holte innerhalb der nächsten 3 Tage Paket ab, dazu war der Begleitbrief vorzuweisen (Stichwort Packkammergeld).
- Auf Paketbegleitbrief wurde nun vorderseitig die Paketausgabe, entweder mit dem Ausgabe - Packkammerstempel, der normalen Ortsstempel oder mit einem "ausgemusterten" Stempel des Ortes quittiert. (Teilweise wurden die ausgemusterten Stempel aptiert)

Mit freundlichem Sammlergruss

Ulf

Vielleicht können mal einige Paketbegleitbriefe von anderen gezeigt werden.
 
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