Thema: Moderne Postgeschichte: Freimachung (DV) im Fenster
DL8AAM Am: 07.12.2020 20:09:44 Gelesen: 23811# 34@  
@ Araneus [#33]

Die „alte“ DV-Freimachung (ohne Datamatrixcode) ist noch bis zum 31.12.2021 zulässig (siehe „Thema: EDV Freimachungen“ ....

Besten Dank Franz-Josef,

besten Dank, genau nach diesem Link hatte gesucht, aber nicht gefunden. Also noch ein Jahr - also aufpassen, vielleicht tauchen ja ein paar irrtümliche Fehlverwendungen von "Zwischenstufen" auf, wobei ich in den letzten 1-2 Jahren kaum noch komplette Belege mit dem Dreieck-Hinweis und einer DV-Frankatur mit Postabrechnungsnummer im "Fenster" gesehen habe. Die Post beendet deshalb wohl nun nur noch formal etwas, was kaum noch eine größere Relevanz hat.

Leider habe ich mich erst viel zu spät näher mit diesen modernen Gebieten beschäftigt. Ich war leider zu lange eher noch ein traditioneller Briefmarkensammler. Und wenn man heute mal ein paar ältere Umschläge in die Finger bekommt, dann fehlen leider in aller Regel die "Fensterinhalte" mit der eigentlichen Frankatur, im Prinzip sind diese Umschläge deshalb komplett aussagelos bzw. sogar "wertlos". Leider wird aber auch bei modernen Belegen mit Frankierwelle oft der Fensterinhalt nicht im Umschlag belassen. Aber auch diese Belege sind philatelistisch betrachtet "wertlos", denn auch heutzutage befinden sich ja (oft die wichtigesten) Elemente der Frankatur im Fenster bzw. im Bereich der Adressierung - bzw. die Teile, die zur korrekten Ansprache der Frankatur notwendig sind (und seien es nur die Hinweise auf das elektronische „AM-Auftragsmanagement" o.ä.).

Beste Grüße
Thomas
 
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