Thema: QR Code in Freimachungsvermerken oder Briefmarken
Araneus Am: 20.12.2020 19:14:21 Gelesen: 9370# 14@  
Noch einmal ein Beleg von PostModern

Vor ein paar Tagen erhielt ich wieder einmal einen jener Werbebriefe, die einem mittels eines „Super-Gewinn-Zertifikats“ einen Riesengewinn versprechen, in Wirklichkeit aber eine Warenbestellung erwarten. Absender war die Firma Shop24Direct in Berlin.

Versendet wurde der Brief über PostModern [1], zugestellt über Postcon.



Im Adressfeld befindet sich ein QR-Code mit folgendem Inhalt:
:STF2038-7:104310938 [2]. Diese Zahlen tauchen auch auf dem Anschreiben auf, das gleichzeitig den zurückzusendenden Bestellschein darstellt. „104310938“ ist die angebliche Gewinn-Nummer, STF2038-7 ist der sogenannte Vorteilscode. Oder anders ausgedrückt: 104310938 dürfte eine individuelle (Kunden-)Nummer sein und STF2038-7 kennzeichnet wohl die aktuelle Werbekampagne.

Es stellt sich die Frage, für wen der QR-Code gedacht ist. Er könnte einerseits für den Absender zur Registrierung der Rückantworten genutzt werden. Dagegen spricht allerdings die Platzierung innerhalb des Adressfeldes. Zudem ist derselbe QR-Code noch einmal größer an anderer Stelle des Briefs/Bestellscheins angebracht.

Die andere Möglichkeit wäre, dass der Zusteller zum Beispiel bei Unzustellbarkeit des Briefs den Code einliest und die Information verknüpft mit der im QR-Code hinterlegten Nummer an den Versender weitergibt, ähnlich wie es die Deutsche Post bei Ihrem Produkt Premiumadress tut. PostModern bietet seinen Kunden in der „Preisliste Infopost“ beispielsweise eine „Recherche unzustellbarer Sendungen“ an [1]. Unklar ist, was genau das „Z“ bei der Versendungsform „Infopost Z“ bedeutet.

[1] https://www.post-modern.de/%C3%BCber-postmodern/downloads-preise-post-modern/
[2] Der von mir verwendete QR-Code Scanner gibt darüber hinaus an: "Der Inhalt des QR-Codes konnte nicht untersucht werden. Der Cloud-Dienst für die Link-Untersuchung ist nicht verfügbar." Das bedeutet wohl, dass der Zugriff auf weitere Inhalte nicht öffentlich möglich ist.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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