Thema: Paketabgabe für den Onlinehandel ?
bovi11 Am: 20.12.2020 21:12:08 Gelesen: 7879# 22@  
@ drmoeller_neuss [#19]

"Dann sollte auf den Verpackungskarton wie auf jede andere Verpackung auch eine Umweltabgabe erfolgen, ähnlich dem Grünen Punkt. Die Sonderschichten der Müllabfuhr und der Stadtreinigung, die sogenannten "Beistellungen" neben den Containern zu beseitigen, zahlt zur Zeit die Allgemeinheit."

Das gibt es seit geraumer Zeit im Rahmen des Verpackungsgesetzes. Alle Onlinehändler müssen einem Systembetrieb angeschlossen sein. Die Verpackungsmengen werden regelmäßig gemeldet; bei größeren Unternehmen müssen die Angaben bestätigt sein.

https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/BJNR223410017.html

Zudem besteht ein Melderegister, bei dem sich jeder Händler registrieren muß und das öffentlich zugänglich ist:

https://oeffentlicheregister.verpackungsregister.org/Producer

"Zu guter Letzt könnte man die Anbieter zwingen, den Versandkostenanteil am Gesamtpreis angeben. "Versandkostenfrei" ist Unsinn und täuscht den Verbraucher."

Korrekt! Wenn jemand 3 Speichersticks "versandkostenfrei" bei einem Anbieter bestellt, bezahlt er die Versandkosten über den Preis dreimal. Allerdings habe ich mich selbst mit dem früheren Vorsitzenden des Wettbewerbssenats Büscher vor 4 Jahren schon darüber unterhalten. Er meinte, er sehe darin keine Verbrauchertäuschung. Ich sehe das anders. Die Meinung vom aktuellen I. Senat dazu kenn ich nicht; Koch & Co. haben sich dazu bislang nicht erklärt.
 
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