Thema: Versendungsform Massendrucksachen
Formular920 Am: 22.12.2020 20:15:54 Gelesen: 4284# 9@  
@ Postgeschichte [#8]

Hallo Postgeschichte,

etwas weiterführende Beschreibung

Die Vorbindezettel für Massendrucksachen

Zeitraum 1979 - 1993

Massendrucksache (§ 19 PostO) (Auszug aus dem Postleitfaden 1.3 Postordnung Abschnitt 4.6.6. bis 4.6.8. von 1980)

Drucksachen mit gleichem Inhalt können nur dann als Massendrucksachen versandt werden, wenn sie unter Berücksichtigung festgelegter Mindestzahlen und nach bestimmten Grundsätzen geordnet eingeliefert werden. Die so geleisteten Vorarbeiten des Absenders wirken sich kostensparend aus und rechtfertigen geringere Gebühren.

Es müssen mindestens 1000 Stück nach Leitbereichen geordnet (die ersten drei Ziffern der Postleitzahl müssen gleich sein) und in jeden Leitbereich müssen mindestens 10 Sendungen eingeliefert werden.

Die geordneten und mit den Aufschriften gleichliegenden Sendungen sind zu Briefbunden zu vereinigen.

Jedes Bund ist vom Absender mit einem Vorbindezettel zu kennzeichnen, der auf die oberste Sendung gelegt und mit eingebunden wird.

Es müssen in der Regel in jedes Bund mindestens 10 Sendungen aufgenommen werden.
Bunde dürfen - soweit das gebührenmäßig keine Rolle spielt - auch weniger als 10 Sendungen enthalten.

Handelt es sich dabei um einzelne Leitbereichs-Bunde und wird die Mindeststück¬zahl je Leitbereich nicht erreicht, so gilt für die Gebührenverrechnung folgendes:

Bei freigestempelten und absendergestempelten Massendrucksachen ist deren tatsächliche Stückzahl (z. B.: 7) vom Absender auf dem Vorbindezettel zu vermerken, was sonst bei diesen Sendungen nicht notwendig ist. Außerdem muss der Betrag, der den Gebühren für die an der Mindeststückzahl fehlenden Sendungen ent¬spricht (z. B.: 3 x 25 Pf), vom Absender durch Freistempelabdruck bzw. Postwertzeichen auf dem Vorbindezettel verrechnet werden.

Die Gebühren durften damals dementsprechend nicht durch Freistemplabdrucke oder Post¬wertzeichen abgegolten, sondern mussten bar verrechnet werden. Um die Sendungen als freige¬macht zu kennzeichnen, hatten die Versender zunächst nur die Möglichkeit, einen Vermerk "Ge¬bühr bezahlt beim Postamt ... " in die rechte obere Ecke der Anschriftenseite einzudrucken.

Erst mit der Verfügung Nr. 215/1969 (Amtsblatt für das Post- und Fernmeldewesen Nr. 44 vom 11. April 1969) wurde den Versendern von Massendrucksachen vom 1. Oktober 1969 an gestattet, diese durch einen Freimachungsvermerk nach amtlichen Muster freizumachen Der Freistempelabdruck musste den Zusatz „Gebühr bezahlt“ und das Postamt bei dem die Sendung tatsächlich eingeliefert wurde links neben dem Gebührenstempel tragen.

Seit dem 1. September 1993 gehören Massendrucksachen nicht mehr zum Angebot der Deutschen Bundespost. An ihre Stelle trat die Sendungsart Infopost.

Vorbindezettel

Vorbindezettel sind bei allen Postverwaltungen seit vielen Jahrzehnten in Gebrauch, um eine rationelle Arbeit bei den verschiedensten Brief- oder Kartensendungen zu gewährleisten. Die hauptsächlichsten Arten sind solche für Orts-und Landbunde. Leitbereiche und Leitabschnitte, Leitgebiete, Leiträume, Luftpostleitstellen sowie den Zustellpostämtern. Es handelt sich immer um Sammelbunde, in denen die Postsendungen geordneten und mit den Aufschriften gleichliegenden zu Briefbunden zu vereinigen sind. Jedes Bund ist vom Absender mit einem Vorbindezettel zu kennzeichnen, der auf die oberste Sendung gelegt und mit eingebunden wird. Bei sperrigen, also nicht den vorgeschriebenen Maßen der Briefumschläge und Karten entsprechenden Postsendungen werden Beutelfahnen verwendet.

Vorbindezettel mit Absenderfreistempler-Abdruck

Da mit Verfügung Nr. 215/1969 den Versendern von Massendrucksachen gestattet wurde, die Sen-dungen durch Absenderfreistempler zu frankieren, kommen diese natürlicherweise auch auf den Vorbindezetteln vor. Es ist, bei nicht vollen Bundinhalten, die häufigste Art der zusätzlichen oder besser, der ausgleichenden Frankierung. Denn durch die Frankierung auf den Vorbindezetteln wird schließlich der nicht volle Bundinhalt ausgeglichen, der aufgrund der Postordnung vorgegeben ist. Das Fertigen von Bunden z. B. mit sieben Massendrucksachen ist im Allgemeinen billiger als die Einlieferung als Drucksache, weil in diesem Falle die Gebühren insgesamt annähernd gleich hoch sind, aber die zusätzlichen Arbeiten für die Drucksache (Freimachung, Bezeichnung der Sendungsart usw.) entfallen.



Massendrucksache -in denselben Leitbereich- bis 20 g. = 38 Pf.

Amtlicher Vorbindezettel für drei Standardmassendrucksachen .Das Porto für die sieben an der Mindeststückzahl von 10 fehlenden Massendrucksache wurde durch einen Absenderfreistempelabdruck der Absendestelle NORDERSTEDT 1 - 2000 - 24.-5.93 zu 266 (7x38)Pf. abgegolten.

Vorbindezettel mit Postwertzeichen

Um die Attraktivität der Massendrucksache zu steigern, war es vom 11. Januar 1979 an - zunächst versuchs¬weise - erlaubt worden, Massendrucksachen mit Postwertzeichen freizumachen und vom Absender zu stempeln. Bekanntgemacht mit der Verfügung 90011978 (Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 135 am 27. Oktober 1978) Solche Massendrucksachen sind mit der Absenderstempelmaschine zu entwerten (absenderstempeln).

Der Postversuch mit Wertzeichen, entwertet durch eine Absenderstempelmaschine in schwarz, endete am 31. Januar 1981. Seit dieser Zeit können auch Vorbindezettel mit absendergestempelten Postwertzeichen vorkommen, wenn die Bundinhalte nicht die vorgegeben Stückzahlen beinhalten



Amtlicher Vorbindezettel eines Leitbereichs-Bund für sechs Massendrucksachen bis 50 g. Es wurden die für die vier an der Mindeststückzahl von 10 Sendungen für den Leitbereich 321 (Elze) fehlenden Gebühren (4 x 60 Pf), vom Absender durch Postwertzeichen auf dem Vorbindezettel verrechnet. Die Marken wurden im VORAUS entwertet durch einen Absenderstempel Kenn-Nummer 101 STARNBERGER SEE 1- 8137 - 31.-11.86

Die Beutelfahnen habe ich schon oben gezeigt.

Viele Grüße
Hans
 
Quelle: www.philaseiten.de
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