Hier noch einmal ein aktueller Beleg mit „klassischer“ DV-Freimachung mit alter Postabrechnungsnummer.
Die Freimachung entspricht mit 1,90 EURO der aktuellen Bücher- und Warensendung bis 500 Gramm (BüWa 500), allerdings trägt der Beleg die alte Sendungsbezeichnung
Warensendung Entg. geprüft. Inhalt der Sendung war ein Buch, es wurde aber nicht die alte Bezeichnung "Büchersendung" verwendet.
Vermutlich konnte (oder wollte) man die neue Sendungsbezeichnung nicht in das Freimachungsprogramm einpflegen und verwendet stattdessen die alte Sendungsbezeichnung. Das Freimachungsprogramm ist ein Auslaufmodell und darf in dieser Form nur noch bis Ende nächsten Jahres verwendet werden (Siehe Beitrag
[#29]).
Schöne Grüße
Franz-Josef