Thema: Deutsches Reich Block 2: Falschbeschreibungen in Auktionen
Lars Boettger Am: 24.12.2020 09:53:51 Gelesen: 2133# 1@  
Ein gewerblicher Händler hatte (Angebot wurde mittlerweile durch Ebay gelöscht) einen Block Nr. 2 vom Deutschen Reich im Angebot. Seine Beschreibung war sinngemäß "postfrisches Luxusstück". Gerade bei dem Block Nr. 2 wird die postfrische Erhaltung mit einem deutlichen Aufschlag auf den "ungebraucht" Preis bewertet.

Der relativ große Blockrand wurde oft genutzt, um Falze daran zu befestigen bzw. die Ränder waren empfindlich. Oft kommt es zu leichten Einrissen oder Verfärbungen. Diese verräterischen Stellen wurden dann im nachhinein mit einer Schere "begradigt", um den Block Nr. 2 wieder in einem einwandfreien Zustand präsentieren zu können.

Wie ihr unten seht, sind die Marken tiefstgeprüft (= postfrisch), der Block dagegen sehr deutlich erhöht signiert. Der Prüfer stellte bei seiner Prüfung fest, dass der Blockrand sehr wohl Mängel aufwies und nicht mehr in der höchsten Qualitätsstufe war. Der Block würde heute in einem Attest den folgenden Text aufweisen: "Briefmarken postfrisch, Block ungebraucht" (oder so etwas ähnliches). Das bedeutet, dass der Katalogpreis für ungebrauchte Blocks gilt. Und jetzt sind wir wieder beidem Ebay-Angebot - preislich lag der Block mehr oder weniger bei 100% des Michelwertes für ungebrauchte Blocks DR Nr. 2.

Vor dem Kauf sollte man immmer sein Gehirn einschalten und sich mit der Prüfordnung des BPPs vertraut machen. Bitte verlasst Euch nicht auf die Aussagen eines Händlers bzw. auf alte Prüfungen, wo entweder der Prüferkollege bereits verstorben ist oder wo die Prüfung außerhalb der Haftung liegt. Besteht auf einer aktuellen Prüfung. Ist der Händler nicht bereit, einer Prüfung zuzustimmen, dann tretet von einem Kauf zurück. Oder, wenn Euch der Händler solvent genug erscheint, dann bittet ihn, einen echten postfrischen Block Nr. 2 als Ersatz zu beschaffen.

Der Rat bezieht sich auch auf Privatanbieter, welche die Gewährleistung ausschliessen. Wobei ich mich immer Frage, was sie gewährleisten bzw. ausschliessen wollen - insbesondere bei ungültigen Briefmarken.

Beste Grüße!

Lars


 
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