Thema: Deutsches Reich Block 2: Falschbeschreibungen in Auktionen
Lars Boettger Am: 25.12.2020 19:15:59 Gelesen: 1884# 8@  
@ Meinhard [#6]

Wir leben doch in der "freien Marktwirtschaft" und jeder kann für seinen Gegenstand verlangen was er will.

Zumindest in Deutschland spricht man von einer "sozialen Marktwirtschaft". Und auch für das Anbieten von Gegenständen gibt es Regeln.

Der Anbieter hat nichts falsch gemacht.

Mach den Test: Biete einen Ferrari zum Ferraripreis an und versuche dann, mit einem VW-Golf zu erfüllen. Ich müsste mich sehr täuschen, wenn das keinen (rechtlichen) Ärger gibt. Der Anbieter hat einen postfrischen Block 2 des Deutschen Reiches angeboten, der Block erfüllte aber nur die Kriterien für "ungebraucht".

Da nehme ich schon eher den Prüfer in die Pflicht, dass dieser bei so hochwertigen Marken kein Attest etc. ausgestellt hat.

Diesen Diskussionspunkt habe ich von Dir schon öfters gehört - der Prüfer ist schuld. Die Uhr dreht sich weiter, heute muss ein BPP-Prüfer ab 500 Euro Katalogwert immer einen Befund ausstellen. Vor 40 Jahren war das noch anders. Da hat Herr Schlegel den Block signiert und alle waren zufrieden.

Und übrigens ist die Meinung des Prüfers auch nicht in Stein gemeißelt, sondern seine persönliche Meinung.

In diesem Punkt widerspreche ich Dir nicht. Und es wäre auch schlimm, wenn ein Prüfer nicht im Laufe der Zeit neue Erkenntnisse in seine Prüftätigkeit einfliessen lassen würde!

Dafür gibt es genug Beispiele. Die Prüfzeichen bei den Marken sind 3x tief und 1x im 1. Zahnloch abgeschlagen. Jetzt kann man rätseln: Der Prüfstempel ist verrutsch oder hat der Prüfer doch etwas bei der Marke gesehen?

Frag den Prüfer doch, warum ein Prüfzeichen dort steht, wo es ist.

Warum dieser Block gelöscht wurde, verstehe ich nicht. Kunden die solche Ware in der Preisklasse kaufen, sollten schon wissen, was sie tun oder?

Ich habe es Dir oben und in meinem jetzigen Beitrag auseinander gesetzt. Woher kennst Du alle Käufer? Wer sagt denn, dass nicht der Partner für den Sammler ein Weihnachtsgeschenk kauft - da vertraut man auf die vielen guten Bewertungen und kauft so ein Stück ein.

Der Verkäufer (da gewerblich) wurde auf seinen Beschreibung hingewiesen. Er hat sie nicht geändert. Ich muss auch konsequent sein und habe dann eine Meldung an Ebay abgesetzt.

Beste Grüße!

Lars
 
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