@ MS Sammler
[#232]Hallo Leon,
diese Stempelabschläge werden (vollkommen zurecht) mit "Stempel falsch" von den BPP-Prüfern signiert.
Der Fälscher wäre recht doof wenn er die Gummierung drangelassen hätte.In so einem Fall muss man auch dem Käufer der Stempelfälschung mangelndes Mistrauen attestieren =D - nicht alle gestempelten Marken mit Gummierung sind Stempelfälschungen, aber die Regel sind solche Marken nicht (Sammlerabstempelung am Postschalter einmal ausgeschlossen).
Beste Grüße!
Lars