Päckchen mit EilzustellungAuch wenn Jürgen in seinem Beitrag
[#1] bereits einen Beleg mit DV-Freimachung gezeigt hat, möchte ich trotzdem einen weiteren zeigen, da er belegt, dass bei Päckchen auch Zusatzleistungen möglich waren, in diesem Fall die
Eilzustellung:
Das Porto setzt sich zusammen aus der Päckchengebühr (1978: 2,00 DM) und der Eilzustellungsgebühr (zwischen 6 und 22 Uhr, 1978 ebenfalls 2,00 DM).
Die "
Postgebührenermittlungsanlage" der Firma Bizerba, die hier bei der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg zum Einsatz kam, konnte die Gebühren richtig bestimmen und ausdrucken, die Zusatzleistung wurde allerdings nicht als solche auf dem Label vermerkt.
Schöne Grüße
Franz-Josef