Thema: Bund Päckchen
Araneus Am: 06.01.2021 19:54:20 Gelesen: 29269# 12@  
@ Journalist [#11]

ja es stimmt in früheren Jahren waren ergänzend zur Grundversendungsform Päckchen auch noch weitere Zusatzleistungen kombinierbar, wie beispielsweise Eilzustellung oder Einschreiben.

Hier ein Sendungsausschnitt eines "Schnellpäckchens" des IT-Dienstleisters DATEV aus Nürnberg mit DV-Freimachung vom 12.12.1986. Das Porto von 6,00 DM setzt sich zusammen aus dem Päckchenporto (3,00 DM) und der Schnellsendungsbebühr (3,00 DM):



Das „ Schnellpäckchen“ wurde am 01.01.1979 eingeführt. An dem Tag trat die „Sechste Verordnung zur Änderung der Postordnung (6. ÄndVPostO) vom 12. Juni 1978“ in Kraft. Im Wortlaut heißt es dort:



Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I, 1978, Nr. 29, 16.06.1978
 

Das Päckchen mit Eilzustellung wurde gleichzeitig aus der Postordnung gestrichen und durch das Schnellpäckchen ersetzt.

In der ursprünglichen Version der Postordnung von 1963 war das Päckchen noch unter der Überschrift "Eilzustellung" genannt (§ 33), wenn auch mit vom Briefen abweichender postalischer Behandlung.



Quelle: Bundesgesetzblatt, Teil I, 1963, Nr. 26, 22.05.1963
 

Schöne Grüße
Franz-Josef
 

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