Thema: Repro
Richard Am: 08.01.2021 21:01:10 Gelesen: 1229# 4@  
@ WolfgangD [#1]

Hallo Wolfgang,

ich habe erst einmal im Gabler Wirtschaftslexikon nachgesehen, was unter "Betrug" zu verstehen ist:

Vermögensschädigung in Bereicherungsabsicht, herbeigeführt durch eine Irrtum erregende Täuschung:

(1) Durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung wahrer Tatsachen (positiv) oder
(2) durch Verschweigen wahrer Tatsachen (negativ) bei Rechtspflicht zur Offenbarung der Wahrheit (§ 263 StGB).

Strafe: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, in bes. schwerem Fall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Versuch ist strafbar.


Ein Beispiel für Betrug: Ein Händler verkauft einen "Rotaufdruck" Berlin, dieser ist jedoch kein Original, sondern falsch oder wenn Du so willst Repro.

Ich persönlich schreibe von Betrug nur, wenn eine oder mehrere Personen / Firmen rechtskräftig wegen Betrug verurteilt wurden.

Schöne Grüsse und bleib gesund, Richard
 
Quelle: www.philaseiten.de
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