Thema: (?) (284) Fiskalmarken, Wertmarken und Gebührenmarken auf Dokumenten
epem7081 Am: 19.01.2021 20:08:02 Gelesen: 95553# 182@  
Hallo zusammen,

ich habe einige Exemplare einer Teilschuldverschreibung der CARL ZEISS-STIFTUNG IN JENA aus dem Jahre 1926. Alle Exemplare tragen den individuell aufgestempelten orangenen holländischen Steuerstempel. Ein Exemplar sticht aber mit weiteren offenkundig schwedischen Steuermarken und Stempeln heraus, über deren Bedeutung ich mir allerdings nicht im klaren bin. Vielleicht gibt es ja hier Spezialisten mit entsprechenden Kenntnissen?



Zu der Ausgabe dieser Teilschuldverschreibungen konnte ich bei einem Anbieter folgendes in Erfahrung bringen:

7% Carl Zeiss-Stiftung 1926
Die 1891 gegründete Carl Zeiss-Stiftung mit Sitz in Jena begab Ende April 1926 in Holland über drei holländische Bankinstitute und eine Schweizer Bank eine 7%ige Anleihe über 5.000.000 Holländische Gulden. Die Tilgung sollte bis spätestens 1946 erfolgen. Zweck der Anleihe war der Ausbau und die Verstärkung der Betriebe.

Bis einschließlich 1932 konnte die Anleihe den vertraglichen Vereinbarungen gemäß abgewickelt werden. Nach dem im Jahre 1933 erlassenen Gesetz über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Auslande durften die Leistungen (Zins und Tilgung) aus deutschen Auslandsanleihen nicht mehr vom Emittenten in Holländischen Gulden unmittelbar an die ausländischen Gläubiger gerichtet werden. Sie waren von der Carl Zeiss-Stiftung  an die Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden in Berlin in Reichsmark zu erbringen, welche die Verpflichtungen gegenüber den ausländischen Gläubigern übernahm. Die Konversionskasse hat die Verpflichtungen aus dem Anleihevertrag der Carl Zeiss-Stiftung bis 1945 gegenüber den holländischen Obligationären wohl nur teilweise erfüllt.

Aufgrund des Londoner Schuldenabkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953, das zwischen Holland und der Bundesrepublik Deutschland am 1. August 1958 Rechtskraft erlangt hat, konnte die Carl Zeiss-Stiftung in Heidenheim/Brenz den Obligationären ab 1958 ein Regelungsangebot zur Barablösung der 7% (4%) Hollandanleihe von 1926 nach den Regeln des Londoner Schuldenabkommens von 1953 machen.
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Mit freundlichen Grüßen
Edwin

[1] https://nonvaleurs.tumblr.com/post/169648436332/7-carl-zeiss-stiftung-1926
 
Quelle: www.philaseiten.de
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