Thema: QR Code in Freimachungsvermerken oder Briefmarken
DL8AAM Am: 26.01.2021 17:37:15 Gelesen: 9088# 19@  
@ Journalist [#18]

Der Beleg stammt aus einer sogenannten TSE (technischen Sicherheitseinrichtung "TSE"). Diese QR-Codes auf Kassenbelegen kommen aus dem neuen "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (KassenG)" sowie der neuen "Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)" - in Verbindung mit der ebenfalls neuen (Kassenbon- bzw.) "Belegausgabepflicht" aus der Abgabenordnung.

Zitat " Ab dem 30. September (2020 -ed) drohen Bußgelder für deutsche Unternehmer, die eine elektronische Kasse ohne „zertifizierte technische Sicherungseinrichtung“ (kurz: TSE) nutzen. Das Ziel: Unerkannte Manipulation von Registrierkassen soll künftig unmöglich werden.

Die TSE wird mit der Kasse verbunden – dafür gibt es viele unterschiedliche Möglichkeiten, z. B. kann die TSE als USB-Stick, SD-Karte, spezieller Bondrucker oder Server im Rechenzentrum, der über eine Cloud angebunden wird, konzipiert sein. Dieser Prüfwert muss auf jedem Bon gedruckt werden. Im Falle einer unangekündigten Kassennachschau oder Betriebsprüfung können Finanzbeamte künftig anhand der Prüfziffer erkennen, ob ein Beleg (nachträglich) verändert oder manipuliert wurde: Der Wert ist nur mit den echten Umsatzdaten plausibel.

Ein Zeitstempel der TSE ist ebenfalls Pflicht: Sekundengenau wird dokumentiert, wann der erste Artikel eines Kassiervorgangs erfasst und der Bon schlussendlich erstellt worden ist. Die TSE-Signatur muss von der Kasse lesbar auf dem Bon ergänzt werden. Optional ist ein QR-Code, der alle Signaturdaten bündelt.
" [1]

"Noch" optional ...

" Welchen Vorteil bietet ein QR-Code mit den Signaturdaten zusätzlich zu den Pflichtinformationen auf dem Kassenbon?

Wenn Sie Ihre Belege mit einem QR-Code ausstatten, der die TSE-Signaturdaten enthält, erleichtern Sie dem Finanzamt die maschinelle Prüfung Ihrer Kassenbons. ... Steht kein QR-Code zur Verfügung, benötigt der Prüfer elektronische Protokolle der Belegdaten, um festzustellen, ob Ihre Kassenaufzeichnungen authentisch sind. Das bedeutet, dass Sie „unverzüglich“ einen Datenexport vornehmen müssen. Je nachdem, wie Sie an die Daten gelangen, kann das einen Stillstand der Kasse und / oder der TSE erfordern. ...
" [1]

Man kann davon ausgehen, dass Kassenbons bald grundsätzlich mit einem QR-Code versehen werden müssen. Zumal die QR-Codes auch für beleglose Kassenbons verwendet werden sollen. Siehe auch "Nach der Bonpflicht: QR-Code für Kassenzettel" [2] und [3]

Beste Grüße
Thomas

[1] https://weinhandel.digital/pflichtangaben-kassenbon-2020/?cli_action=1611678425.251
[2] https://www.apotheke-adhoc.de/nc/nachrichten/detail/apothekenpraxis/nach-der-bonpflicht-qr-code-fuer-kassenzettel-erste-apotheken-mit-tse-modul-kassenmanipulation
[3] https://www.kassensystemevergleich.de/digitale-kassenzettel/
 
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