Thema: Bedarfsverwendung - Philatelistische Begriffsbestimmungen des BPP
Cantus Am: 28.01.2021 16:34:15 Gelesen: 1580# 2@  
Eine Bedarfsverwendung hat grundsätzlich nichts mit einer Portogenauigkeit zu tun, denn dem normalen und durchschnittlichen Postverwender ist es völlig egal, ob ein Brief heute nun mit 80 Cent uóder 81 Cent frankiert ist, Hauptsache, der Brief wird von der Post nicht zurückgewiesen und korrekt befördert.

Außerdem stört mich massiv das Wort "Beförderungskombinationen". Ich als normaler Postkunde verwende die Briefmarken, die ich gerade vorrätig habe. Da ich Frankaturen jeder Art stets in größeren Mengen kaufe, mir aber nicht extra Frankaturen der gerade jeweils geltenden Brief- oder Postkartenporti bevorrate, beklebe ich auch heute regelmäßig meine Briefe an Steuerbehörden, das Landesverwaltungsamt, die Kreisverwaltung, Energieversorger, Krankenkassen usw. mit einer bunten Mischung von Marken, meist Sondermarken mit Ergänzungswerten. Das alles ist reine Bedarfspost und hat mit dem philatelistischen Sammeln absolut nichts zu tun.

Wenn jemand dem Irrglauben der Notwendigkeit der Portogenuigkeit im Verhältnis zur Wertbestimmung anhängt, dann kann er das gerne tun, letztlich aber bestimmen Angebot und Nachfrage einen Preis.

Viele Grüße
Ingo
 
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