Thema: Bedarfsverwendung - Philatelistische Begriffsbestimmungen des BPP
spain01 Am: 30.01.2021 09:32:31 Gelesen: 1348# 5@  
Wer was und wie sammelt und auch handelt ist doch letztlich völlig sekundär.

Ich halte das mal wieder für typisch deutsch, sich auch beim Sammlerverhalten an vorgegebene Maßstäbe zu orientieren bzw. orientieren zu wollen/müssen. Wo bleiben da die eigenen Vorstellungen und Vorlieben zum Sammelgebiet? Zum Glück zeigt die Vielfältigkeit hier bei den Obertiteln, dass es wirklich vielfältige Sammelgebiete gibt.

Wenn ein Briefbeleg gut aussieht und erhalten ist, dann sollte es doch in erster Linie egal sein, wie er befördert oder entwertet worden ist. Gestempelt bedeutet doch schließlich, das er zumindest einem Postbeamten vorgelegen hat, der ihn dann - gehen wir von echter Entwertung aus - auch gestempelt hat.

Überfrankierungen oder sogenannte "Satzbriefe" (meist auch überfrankiert) sind nicht jedermanns Sache, aber das bleibt doch jedem selbst überlassen, was er/sie sammelt. Das ist doch wie bei exotischen Sammelgebieten. Wer Trinidad (nur als Beispiel) sammelt oder sich auf Absenderfreistempelungen spezialisiert hat, ist mit seinem Sammelgebiet verbunden. Und das ist doch gut so.

Und wie sieht das beim Handeln aus? Da geht es klar um vor allem portogerecht frankierte Belege. Das ist ja absolut legitim, da in diesem Fall auch die einschlägigen Kataloge eine portogerechte Verwendung höher bewerten.

Wäre es aber nicht viel sinnvoller, sich auf das eigentliche Sammeln zu konzentrieren, als über solche Feinheiten zu diskutieren, die vielleicht individuell, aber nicht allgemein wichtig/interessant sind? Das erinnert mich an die Diskussion, ob eine postfrische signierte Marke immer noch als sammlertechnisch postfrisch zu bezeichnen ist oder nicht. Aber das war ja ein anderes Thema.

Fazit: Ein gestempelter Beleg sollte solange als Bedarfsbeleg angesehen werden, bis eindeutig belegt ist, dass es sich philatelistische Mache handelt (z. B. Numisbriefe oder den unzähligen Belegen einer Firma namens "Gewinner" oder so). Und wenn er überfrankiert aber echt gelaufen ist, dann ist das doch letztlich auch ok, denn er wurde immerhin postalisch befördert. Gleiches gilt für Unterfrankierungen mit Nachporto (die werden ja auch gesammelt). Und ob ein "Normalo", Sammler oder Händler eine Sendung frankiert ist doch, besonders wenn portogerecht, auch egal. Wo liegt das Problem?

Gruß
Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15336
https://www.philaseiten.de/beitrag/257549