Thema: Bedarfsverwendung - Philatelistische Begriffsbestimmungen des BPP
Lars Boettger Am: 31.01.2021 13:48:54 Gelesen: 1250# 6@  
@ spain01 [#5]

Ein gestempelter Beleg sollte solange als Bedarfsbeleg angesehen werden, bis eindeutig belegt ist, dass es sich philatelistische Mache handelt (z. B. Numisbriefe oder den unzähligen Belegen einer Firma namens "Gewinner" oder so). Und wenn er überfrankiert aber echt gelaufen ist, dann ist das doch letztlich auch ok, denn er wurde immerhin postalisch befördert. Gleiches gilt für Unterfrankierungen mit Nachporto (die werden ja auch gesammelt). Und ob ein "Normalo", Sammler oder Händler eine Sendung frankiert ist doch, besonders wenn portogerecht, auch egal.

Hallo Michael,

ich würde genau andersherum vorgehen: Jeder Beleg ist erst einmal als philatelistisch anzusehen. Wenn ich einen Brief frankiere, egal ober er einem Bedürfnis entspricht oder an einen Sammlerfreund geht, verklebe ich in der Regel keine aktuellen Marken. Allein die Tatsache, dass ich Marken verklebe, bewegt einen Brief an das Finanzamt schon in eine Grauzone. Bedarf ja, aber von einem Philatelisten mit philatelistischer Frankatur.

Viele der seltenen Ganzsachenverwendungen sind philatelistischen Ursprungs. Entweder, weil sie gezielt von einem Sammler an einen anderer geschickt wurden oder weil Sammler diese Stücke aufgehoben haben.

Selbst Briefe der Klassik kann man in manchen Fällen nicht eindeutig dem Bedarf zuordnen. Frühe Sammler schickten sich um 1870 schon Briefe und Karten zu.

Wären Sammler nicht gewesen, dann wären heute viele Stempel und Verwendungen nicht dokumentiert. Dessen muss man sich bewußt sein. Wieviel einem so etwas Wert ist, muss man für sich selbst entscheiden.

Beste Grüße!

Lars
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/15336
https://www.philaseiten.de/beitrag/257709