Thema: (?) (37) Bund: Blindensendungen
fdoell Am: 01.02.2021 01:09:47 Gelesen: 12610# 14@  
Frage zum Inhalt vom Blindensendungen

Ich sammle Estland, u.a. portofreie Beförderungen, wozu auch Blindensendungen zählen. Ich habe etliche Briefe der Art, wie sie Franz-Karl auf seiner Website darstellt.

Im Weltpostvertrag [1] ist in § 25 angeführt:

6. Drucksachen und Blindensendungen
6.1 dürfen weder Vermerke noch Schriftstücke mit dem Charakter einer aktuellen und persönlichen Mitteilung enthalten;
6.2 dürfen weder entwertete noch nicht entwertete Postwertzeichen oder Formblätter mit eingedruckter Freimachung noch Papiere mit Werteigenschaft enthalten.

Das bedeutet aus meiner Sicht, dass nur Bücher, Zeitschriften, Audio- und Videomaterial usw. kostenfrei als Blindensendung befördert werden dürfen, aber keine privaten Briefe oder Kurzmitteilungen.

Die vorgenannten, echt gelaufenen Umschläge (z.B. auf dem Web von Franz-Karl anzuschauen) mit dem Label oder Stempel zur Kennzeichnung von Blindensendungen sind m.E. aber nicht immer nur mit solchen Inhalten versehen gewesen oder es ist aus meiner Sicht zumindest fraglich, zumal auch der Absender nicht immer angegeben ist.

Weil das genannte Web für alle Mitlesenden leicht anklickbar ist, beziehe ich mich mal darauf (meine Belege sehen ähnlich aus): Bei Briefen an Adressaten wie "Ettevõte 'Pimet'" (Unternehmen 'Blind') oder Absendern wie einem Blindeninstitut oder Blindenmuseum habe ich keine Zweifel an diesen Inhalten. Bei privaten Adressaten allerdings schon, denn wenn die Empfänger blind sind, müsste doch der Inhalt in Braille-Schrift etwas auftragen und nicht so dünn wie ein einfaches A4-Blatt (gefaltet) sein, oder? Auch bei Adressaten wie "Eesti haigekassa" (estnische Krankenkasse) oder dem Brief an Franz-Karl selbst habe ich Zweifel, dass da keine individuellen Inhalte drin waren.

Auf einer belgischen Website bietet ein privater Verein an, private Nachrichten in Brailleschrift auszudrucken und als Blindensendung (!) portofrei an blinde Empfänger zu senden [2]. Das scheint mir ein klarer Verstoß gegen die Regeln der UPU für die unentgeltliche Beförderung von Blindensendungen zu sein.

Kann es sein, dass in Estland, Belgien oder woanders auch "Blindensendungen" auch einfach zur Sendung von Blinden an Sehende oder umgekehrt mit individuellen Inhalten verwendet wurden / werden (und das evtl. auch in Schwarzschrift statt Braille) und nicht nur Drucksachen und Medien? Oder bin ich da einfach zu schlecht informiert, wie dünn gefaltete Inhalte in Braille-Schrift sein können? Oder habe ich da was im Weltpostvertrag überlesen oder falsch verstanden?

Ich wäre dankbar, wenn ich hierüber etwas Aufklärung und Hintergrundinformationen aus Eurem Erfahrungsschatz bekommen könnte.

Vielen Dank vorab!

Gruß
Friedhelm

[1] https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=//*[@attr_id=%27bgbl265s1633.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl202s1446.pdf%27%5D__1612136026208
[2] https://www.braillepost.be/
 
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