Thema: Erfahrungen mit Ebay
bovi11 Am: 01.02.2021 08:42:50 Gelesen: 57491# 11@  
@ Fridolino [#10]

Der Zahlungsanspruch richtet sich nicht gegen eBay. sondern gegen den Käufer, der hat seine Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Das hat der BGH erst kürzlich in einer Angelegenheit bei Amazon so entschieden:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=4a402d6772cd3fb6c327cb9c86ec7cf3&nr=105603&pos=0&anz=1
 
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