Thema: Erfahrungen mit Ebay
bovi11 Am: 01.02.2021 09:04:45 Gelesen: 57289# 13@  
@ Fridolino [#12]

Beim privaten Verkauf muß der Verkäufer nur nachweisen, daß die Sendung versandt wurde. Das ist in der Regel kein Problem.

Nur beim gewerblichen Verkäufer muß nachgewiesen werden, daß die Ware auch angekommen ist.

Die dogmatisch zentrale Aussage des Urteils ist die, daß die Maßnahme (z.B. eine Erstattung des Kaufpreises) des Plattformbetreibers den Verkäufer nicht bindet.

Ob jemand wegen eines Kleinbetrages klagt, steht auf einem anderen Blatt. Ein Klagerisiko besteht hierbei nicht nur für den klagenden Verkäufer, sondern auch in gleichem Maße für den Käufer (Kostenrisiko bei Klagebetrag bis 500,00 Euro = 234,16 Euro).
 
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