Thema: **** (?)(1) Prüfungen: Wie wird Missbrauch bei geringwertigen Prüfstücken verhindert?
saeckingen
Am: 08.02.2021 15:41:29
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Aus der BPP Prüfordnung:
6.6. Geringwertige Prüfstücke erhalten in der Regel kein Prüfzeichen. Ein Prüfzeichen wird keinesfalls angebracht, wenn das geringwertige Prüfstück mit höherwertigen Marken verwechselt werden kann. Solche Prüfstücke können durch Typen-Stempel ohne namentliches Signum des Prüfers klassifiziert werden.
Grüße
Harald
Quelle: www.philaseiten.de
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