Thema: (?) (1639) Landpoststempel / Poststellenstempel
sammler-ralph Am: 13.02.2021 11:10:20 Gelesen: 464978# 1312@  
@ sammler-ralph [#1160]

Mittlerweile habe ich ein nachgedrucktes Exemplar der Dienstanweisung für Poststellen (Land) aus dem Jahr 1936 ergattern können. Dort heißt es unter

§6 III: Freimarken auf Sendungen, die im Zustellbereich der PSt bleiben oder auf der Weiterfahrt vom Fahrer zugestellt oder einer anderen PAnst lose übermittelt werden, sind mit Tinte oder - nach Anfeuchten - mit Tintenstift kreuzweise kräftig durchzustreichen.

Das Abstempeln der Marken auf solchen Sendungen entspricht also nicht der Vorschrift. Gegen diese Regelung wurde offensichtlich öfters verstoßen.

Mein o.g. Posting ist also zu korrigieren.

Frage an die Forenmoderation: Kann mein altes Posting geändert oder mit einer entsprechenden Anmerkung versehen werden, damit dort nichts falsches stehen bleibt?

Abdrucke von Landpost II-Stempeln auf Marken kann es jedoch auch vorschriftenkonform geben:

§8 I: ... Über ein gewöhnliches Paket oder Postgut, ein gewöhnliches Päckchen oder Briefpäckchen ohne Nachnahme wird nur auf Verlangen und gegen eine Gebühr von 10 Rpf, die auf dem Einlieferungsschein in Freimarken zu verrechnen ist, ein Schein nach Anl 8 ausgefüllt. Die Freimarke ist mit dem Stempel der PSt zu bedrucken.

Gruß
Ralph
 
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