Thema: Der Nachbarortsverkehr der Deutschen Reichspost vom 1.4.1900-5.5.1920
philast Am: 18.02.2021 20:15:55 Gelesen: 27005# 91@  
Hallo,

anbei eine Postkarte von Kostheim 18.2.1902 1-2N nach Amöneburg-Kastel, mit Ankunftsstempel Biebrich 18.2.1902 3-4N.

Kastel und Amöneburg wurde nach Mainz eingemeindet am 1.4.1908. Kostheim wurde nach Mainz eingemeindet am 1.1.1913.

Amöneburg gehörte 1902 als unselbständiger Gemarkungsteil zur Stadt Kastel. Eigentlich sollte das daher als Ortsporto in Ordnung gehen, war Kastel doch der Nachbarort von Kostheim.

Die Karte ist jedoch von Kostheim nach Kastel gekommen, dort wahrscheinlich per Zug zum über "Biebrich Curve" (heute Wiesbaden Ost) nach Biebrich Rheinbahnhof transportiert worden. Damit war es kein Nachbarortsverkehr mehr. Zusätzlich gehörte Biebrich zum Herzogtum Nassau, Kastel und Amöneburg zum Herzogtum Hessen, also war noch eine Landesgrenze zu überwinden.

Sozusagen liegt hier ein innerdeutscher kleiner Grenzverkehr vor. ;-)

Da kein Nachbarortsverkehr vorlag wurde die Postkarte nachtaxiert, d.h. mit 10 Pf Strafporto belegt und die 2Pf Frankaturwert abgezogen. So kamen wohl die ausgewiesenen 8Pf Nachporto zustande. Ob das so stimmt ist mit nicht ganz klar, in früheren Beiträgen [#33] ist eine Postkarte mit 10Pf Strafporto abgebildet, [#27] ist ein Brief mit 15Pf Strafporto abgebildet. Welche Nachportoberechnung ist hier nun die Richtige?



Grüsse philast

siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Am%C3%B6neburg
https://de.wikipedia.org/wiki/Wiesbaden-Biebrich
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Kastel
https://de.wikipedia.org/wiki/Mainz-Kostheim
https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnhof_Wiesbaden_Ost
https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinbahnhof_Biebrich
 
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