Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
filunski Am: 19.02.2021 00:23:12 Gelesen: 8221# 10@  
@ nagel.d [#9]

"Auf der einen Seite Mitglieder die persönlich anwesend sind und Mitglieder die virtuell zugeschaltet sind"

Hallo Nagel,

ist ja alles schön und recht und in der Theorie ganz super, wie so vieles.

Aber welcher Verein oder ArGe hat denn die logistischen, technischen usw. Mittel und das Personal das zu stemmen? Es wird also dabei bleiben diese Versammlungen erst mal so lange zu verschieben, wie es vom Gesetzgeber erlaubt wird (Verlängerung der Ausnahmegenehmigung). Also bis Corona unter Kontrolle gebracht wird. Bis dahin bleiben eben alle Vorstände weiter in Amt und Würden und wir alle schön zuhause.

Viele Grüße von einem Vorstandsmitglied dass sich dazu schon lange keine grauen Haare mehr wachsen lässt. ;-)

Peter
 
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