Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
Jürgen Häsler Am: 20.02.2021 14:14:12 Gelesen: 8051# 12@  
@ nagel.d [#7]

Aber mir stellt sich dann die Frage, was macht ein Mitglied, das keine Möglichkeit hat (ob nun altersbedingt oder fehlender technischer Ausstattung oder mangels des Verständnis die Technik zu beherrschen, der Gründe sind da viele Wege offen) an einer virtuellen Hauptversammlung teilzunehmen?

Hallo Dirk,

Deine Frage ist mehr als berechtigt. Diese Mitglieder werden von einer Teilnahme an einer reinen VHV faktisch ausgeschlossen. Das ist auch der Grund, warum in der Regel nur die in meinem Beitrag [#5] beschriebenen 2 Varianten (Verschiebung oder Verschiebung mit schriftlicher Stimmabgabe) praktiziert werden. Beim BSC Villingen war die Kombination aus

1. verschobener Präsenzveranstaltung mit reduzierter Besetzung (nur Vorstand und Kassenprüfer verteilten sich im September 2020 im Nebenraum einer Gaststätte, der unter normalen Umständen locker für 20 Personen ausgereicht hätte) und

2. schriftlicher Stimmabgabe im Vorfeld der Veranstaltung ein voller Erfolg. Wir hatten mit ca 70 % die höchste Teilnehmerquote der letzten 75 Jahre, also seit Wiederzulassung des Vereins nach dem 2. Weltkrieg.

Trotzdem ist Haralds Einwand aus [#8] nicht von der Hand zu weisen.

Wie vielen Mitgliedern ist es aus zeitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich persönlich an einer Hauptversammlung teilzunehmen?


Ja richtig, wer nimmt eigentlich Rücksicht auf diese Mitglieder, die gerne zur HV kämen, aber denen Zeit und Geld fehlt, um eine lange Anreise in Kauf zu nehmen ?

Auch mein BSC Villingen hat, obwohl Ortsverein, inzwischen mehrere Mitglieder aus dem Raum Stuttgart und Ulm, für die die Anreise zur HV problematisch ist.
Unsere Münzgruppe trifft sich im Gegensatz zu den Briefmarkensammlern auch während des Corona-Lockdowns monatlich in einer Online-Videokonferenz per Skype oder Zoom.

Diese Mitglieder dürfen zu Recht erwarten, in Zukunft online an der HV teilnehmen zu können, wo sich diese virtuellen Treffen während der Pandemie doch bestens bewährt haben.

Die Satzung wurde von uns bereits entsprechend geändert, um eine Kombination aus Präsenz- und virtueller HV auch nach dem 31.12.2021 möglich zu machen.

Was uns im Jahr 2021 allerdings daran hindert, das auch so umzusetzen:
In unserer Vereinsgaststätte gibt es kein schnelles Internet.

Wie Peter in [#10] schreibt:

Aber welcher Verein oder ArGe hat denn die logistischen, technischen usw. Mittel und das Personal das zu stemmen?

Ja, momentan ist die Technik bei uns in Villingen noch nicht so weit. Aber je länger die Pandemie dauert, umso größer wird allerorten der Druck, dass sich das ändert.

Und die Nutzung von Skype, Zoom, Jitsi, BigBlueButton oder Microsoft Teams wird irgendwann zur Routine.

Bis es soweit ist, bleibt vielen Vereinen und Verbänden nur die Verschiebung der Präsenz-Hauptversammlung. Der LV Südwest und der BDPh machen davon auch Gebrauch.

Jürgen Häsler
 
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