Thema: Erfahrungen mit Ebay
modirawatleng Am: 22.02.2021 17:29:07 Gelesen: 54666# 57@  
@ Richard [#56]

Hintergrund dieser Praxis ist, dass Ebay (und auch Paypal) nur Plattformen zur Verfügung stellen und jede Verantwortung für die Vorgänge ablehnen. Der von einer Streifallgebühr betroffene Verkäufer hat grundsätzlich das Recht auf Bezahlung des Artikels, weil der Kaufvertrag gültig ist (sofern kein deutsches Gericht ihn aufhebt). Paypal hat aber in seinen AGB stehen, dass es ausschließlich die Zahlungen verwaltet und mit dem Kaufvertrag nichts zu tun hat, und daher berechtigt ist, jede dieser Zahlungen auch rückabzuwickeln. Ebay wiederum nutzt seinen Zugriff auf den Verkäufer, um sich dort das Geld plus Gebühr wieder abzuholen. Beidem haben Nutzer:innen in den (i.d.R. ungelesen angeklickten) AGB zugestimmt.

Prinzipiell kann der Verkäufer also vom Käufer eine Zahlung des Artikels jenseits von Paypal verlangen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. November 2017, VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16). In der Praxis geschieht das wegen der kleinen Geldbeträge in aller Regel nicht.

Widerstand gegen Ebay oder Paypal ist aussichtslos, man wird im Labyrinth aus Webformularen und Hotlines nicht einmal bis zu Menschen vorgelassen, die man ansprechen könnte und bekommt im Zweifelsfall einfach das Konto gesperrt.

Das Grundproblem ist die allgemein verbreitete digitale Bequemlichkeit. Die zunächst kostenfreien oder billigen Services werden genutzt, weil sie im Standardfall gut funktionieren (große Reichweite, Klick'n Pay) und lassen uns die damit entstehende Folgewirkungen (Wegfall kleiner und analoger Alternativen) vergessen. Sobald die Abhängigkeit groß genug ist, wird abkassiert.

Wir tun uns das selbst an.

modirawatleng
 
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