Thema: Erfahrungen mit Ebay
drmoeller_neuss Am: 26.02.2021 12:45:32 Gelesen: 53998# 65@  
@ spain01 [#64]

ebay darf als privates Unternehmen die Provisionen frei festlegen. Und 11% Provision kann man nicht als Wucher bezeichnen.

Im übrigen haben die deutschen Real-Auktionshäuser auch munter ihre Provisionen über die Jahre erhöht. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da war es gerade einmal 5% Aufschlag.

Den einzigen Ansatz sehe ich in der "Streitfallgebühr". Diese Pauschale dürfte vor einem deutschen Gericht kein Bestand haben. Allerdings tritt der Fall nicht häufig ein, und es muss dann genau dieser betroffene Händler klagen.
 
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