@ drmoeller_neuss
[#65]Na, ob die Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 Euro vor Gericht keinen Bestand hat, da wäre ich mir nicht so sicher. Bei der überflüssigen und unsinnigen Online-Streitbeilegung der Europäischen Union gibt es ganz andere Gebühren:
https://www.gesetze-im-internet.de/vsbg/BJNR025410016.htmlDie Gebühren der sog. Auffangschlichtungstellen, das sind die Universalschlichtungsstellen der Länder, werden durch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vorgegeben. Die Gebühren für die Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens, die der Unternehmer zu tragen hat, betragen danach
- 190,00 Euro bei einem Streitwert bis einschließlich 100,00 Euro
- 250,00 Euro bei einem Streitwert über 100,00 Euro bis einschließlich 500,00 Euro
- 300,00 Euro bei einem Streitwert über 500,00 Euro bis einschließlich 2.000,00 Euro
- 380,00 Euro bei Streitwerten über 2000,00 Euro