Thema: Erfahrungen mit Ebay
drmoeller_neuss Am: 26.02.2021 15:49:30 Gelesen: 53030# 67@  
@ bovi11 [#66]

Paypal und ebay sind keine "Verbraucherschlichtungsstellen" im Sinne des Gesetzes. Dass diese überflüssig sind, steht auf einem anderen Blatt. Man muss sich als Händler auch nicht an der Online-Streitbeilegung beteiligen.

Für die Gebühren kann man auch gleich einen Anwalt mit der Vertretung beauftragen. Ein guter Anwalt wird eine außergerichtliche Einigung versuchen (es sei denn, es ist aufgrund des Sachverhaltes nicht geboten oder von vorneherein aussichtslos).

Zur Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 Euro: ebay kann natürlich Kosten für Rücklastschriften etc. weiterbelasten. Darüber gehenden Aufwand muss ebay nachweisen. Aber die meisten Händler haben nicht die Zeit dazu, aus Prinzip ein Verfahren womöglich durch mehrere Instanzen durchzufechten.
 
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