@ Araneus
[#24] Vielleicht muss man demnächst erst einmal seitenweise am Display die AGB studieren und bestätigen, bevor man eine Marke aus dem Automaten holt. Drei Jahre Gültigkeit ist die gesetzliche Frist. Da muss nicht extra darauf hingewiesen werden. Wenn Du eine Streifenkarte für die Straßenbahn ziehst, erzählt Dir auch niemand, dass die womöglich nur bis Ende des Jahres gültig ist, und danach mit einer umständlichen Prozedur umgetauscht werden muss.