Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
nagel.d Am: 01.03.2021 20:46:20 Gelesen: 7657# 16@  
@ drmoeller_neuss [#15]

Einladung per Textform oder per Email, hier müßte klargestellt werden ob Email auch der Textform auf Papier gleichgestellt ist. Eine Email kann ich ausdrucken und somit liegt sie in Papierform vor.

Das Protokoll wird sowieso erst nach Ende der Veranstaltung unterschrieben und das kann man nachholen hier zum Beispiel in Form einer Rundsendung an die Verantwortlichen.

Interessant ist wirklich die Frage was Mitglieder machen die keinen Internetanschluß haben. Wie sieht es aus wenn die Technik im entscheidenden Augenblick verrückt spielt?
 
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